- 4606 - o. J. o. T. (Breslau.) 1327. Das Domkapitel bittet den Bischof, gegen die Vikare, die während der Abwesenheit des Dechanten allerlei Insolentien begehen, ihre Obliegenheiten versäumen, wohl aber ihr Stipendium zu Unrecht erheben, in der Weise einzuschreiten, dass er einem oder mehreren Domherrn Vollmacht ertheilt, in Gemeinschaft mit dem Vicedechanten, dessen Ermahnungen Jene sonst nicht beachten, über die Uebelthäter die geeigneten Strafen zu verhängen. O. Z. Cod. dipl. Sil. V, 269. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |